header_aktuelles_4_505.jpg

Aktuelles

Das Pflegestärkungsgesetz 2 bringt viele Neuerungen für pflegebedürftige Menschen mit sich. Wir informieren Sie darüber.

Die bisherigen Pflegestufen 0 bis 3 werden von den Pflegegraden 1 bis 5 abgelöst. Grundlage dafür ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Vor allem an Demenz erkrankte Menschen sollen davon profitieren, die gleichen Pflegeleistungen wie körperlich pflegebedürftige Menschen erhalten.

Bisherige Leistungsempfänger genießen Bestandsschutz. Niemand soll durch die Gesetzesänderung schlechter gestellt werden.

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgt anhand eines gesetzlich geregelten Systems. Neben der vorhandenen Pflegestufe wird auch die eingeschränkte Alltagskompetenz berücksichtigt.

Folglich gilt die Reform für alle potentiellen Leistungsempfänger, die 2017 erstmalig Pflegeleistungen beantragen.
Kriterium und Personenkreis

Die jeweiligen Pflegegrade bemessen sich nach der noch vorhandenen Selbständigkeit der betroffenen Personen. Konkret geht es somit um Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Diese Personen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung entsprechend dem jeweils festgestellten Pflegegrad.
So wird der Pflegegrad ermittelt

Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Organisationen prüfen den Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit mittels Fragenkatalog. Nach der Auswertung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Dieser bestimmt die Leisstungshöhe.
Punktesystem

Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Dieses heißt neues Begutachtungsassessment, kurz: NBA. Erhält eine so begutachtete Person viele Punkte, ergibt sich daraus ein entsprechend hoher Pflegegrad. Die oder der Betroffene kann mit mehr Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse rechnen. Mit anderen Worten: Viele Punkte, viele Leistungen.
Vorhandene Selbständigkeit entscheidet über Pflegegrad

War die Hilfebedürftigkeit maßgeblich für die Pflegestufen, ist es nun die Selbständigkeit der Menschen für den jeweiligen Pflegegrad.   
 

  • Pflegegrad 1
    Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
    12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2
    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
    27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3
    Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
    47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
    70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5
    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung:
    90 bis 100 Punkte

Ausnahme: Pflegebedürftige, die bisher als Härtefälle mit Pflegestufe 3 galten und somit einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ hatten bzw. haben, können auch ohne die erforderliche Mindestzahl von 90 Punkten den Pflegegrad 5 erhalten. Damit wird der Benachteiligung einzelner Personen vorgebeugt.

Symbolbild Pflege

Nutzen Sie unser Karriere-Portal und bewerben Sie sich. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Über die Eingabe wählen Sie Ihren Wunsch-Standort und den bevorzugten Tätigkeitsbereich. Außerdem steht Ihnen über die Stichwort-Eingabe auch eine Freitextsuche zur Verfügung.

Hier klicken und über freie Stellen informieren und bewerben.

Sie wollen mehr über das Säulenmodell im Domicil erfahren? Hier erklären wir Ihnen kurz die Pflegeprozesse mit klar definierten Aufgabenbereichen.

Aktuellste Nachrichten aus der DOMICIL-Gruppe

Außenansicht des Baufortschritts für das DOMICIL - Seniorenpflegeheim in Kempten, Foto: Projektleiter Glöckle Bau
Newskategorie

Domicil-Seniorenpflegeheim Memminger Straße in Kempten eröffnet im Sommer 2024

Die Eröffnung unserer Einrichtung in Kempten steht vor der Tür.

Personalbemessung: Auftakt in Münchner Piloteinrichtung
Newskategorie

Personalbemessung: Auftakt in Münchner Piloteinrichtung

Wir arbeiten seit August 2022 intensiv an der Einführung der neuen Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI. Jetzt stellt die erste Piloteinrichtung ihre…

Portrait der neuen Personalvorständin Elke Bachmann-Görl
Newskategorie

DOMICIL Senioren-Residenzen-Hamburg SE erweitert Vorstand

Die DOMICIL Senioren-Residenzen-Hamburg SE gibt die Erweiterung ihres Vorstands um die neu geschaffene Position eines Personalvorstands bekannt.

Kontakt zu Domicil