Ergebnis der MDK-Qualitätsprüfung
Mit dem Pflege- Weiterentwicklungsgesetz (2008) wurde die Durchführung von Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr sowie die Veröffentlichung der nach § 115 Abs. 1aSGB XI für die ambulante und stationäre Pflege abgeschlossenen Transparenzkriterien gesetzlich festgeschrieben.
Am 23.04.2018 wurde unsere Einrichtung letztmalig geprüft. Das Domicil Seniorenpflegeheim Am Schloßgarten schließt die Qualitätsprüfung mit sehr gutem Erfolg ab. Gesamtnote: 1,0