Rundum versorgt leben im Alter – was kostet das?
Unsere Berater in den Domicil-Residenzen stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Fragen zur exakten Höhe des Heimentgelts, einem möglichen Eigenanteil und einer eventuellen Unterstützung durch das Sozialamt zu beantworten und Ihnen bei den Formalitäten behilflich zu sein. Vereinbaren Sie gern ein persönliches, kostenfreies Beratungsgespräch mit uns.
Ausschlaggebend für die Höhe des monatlichen Heimentgeltes ist der Pflegegrad. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne.
Neben den durch den Pflegegrad definierten Pflege- und Betreuungsleistungen enthält das Heimentgelt die Kosten für die Unterkunft in einem der hellen, behaglichen Zimmer unserer Residenzen und für vier Mahlzeiten täglich – die nachmittägliche Kaffeetafel eingeschlossen. Wasser- und Energieverbrauch, Services wie die regelmäßige Zimmerreinigung und das Waschen der persönlichen Wäsche sowie eine Pauschale für Investitionskosten sind ebenfalls damit abgedeckt. Zudem bieten wir nahezu täglich Aktivitäten und zahlreiche Veranstaltungen, zu denen die Bewohner herzlich eingeladen sind.
Abhängig vom Pflegegrad tragen die Pflegekassen einen Anteil zum Heimentgelt in folgender Höhe:
Pflegegrad 2 = 770 Euro (805 Euro ab 1.01.2025)
Pflegegrad 3 = 1.262 Euro (1.319 Euro ab 1.01.2025)
Pflegegrad 4 = 1.775 Euro (1.855 Euro ab 1.01.2025)
Pflegegrad 5 = 2.005 Euro (2.096 Euro ab 1.01.2025)
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro (131 Euro ab dem 1.01.2025).
Der Eigenanteil, der nicht von den Pflegekassen getragen wird, bleibt mit steigendem Pflegegrad gleich. Reichen die Einkünfte des Bewohners bzw. seiner Angehörigen nicht aus, um diesen Anteil an den Kosten zu übernehmen, kann ein Antrag auf deren Übernahme beim kommunalen Sozialhilfeträger gestellt werden.
Die Pflegeversicherung zahlt neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbeitrag auch einen mit der Dauer der voll stationären Pflege steigenden Zuschlag: im ersten Jahr 15% des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30%, im dritten Jahr 50% und danach 75%.
Pflegegrad oder Höherstufung beantragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Urheber des Videos: Pressedienst der evangelischen Kirche
Unterstützende Sozialleistungen
Durch die anteilige Leistung der Pflegekassen, werden die anfallenden Heimkosten reduziert. Sollten jedoch die persönlichen Einkünfte zusammen mit der Leistung der Pflegekasse nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Kosten gestellt werden.
Grundsätzlich ist das Sozialamt verpflichtet, den Wünschen des Antragstellers Rechnung zu tragen und muss die Wahl eines von diesem bestimmten Heimes berücksichtigen, vorausgesetzt, es entstehen keine unverhältnismäßigen Mehrkosten.
Domicil hat mit allen Sozialhilfeträgern Vergütungsvereinbarungen getroffen und ist somit bundesweit mit allen seinen Einrichtungen anerkannt. Wir stehen an allen Standorten mit den jeweiligen Sozialämtern in Kontakt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen.